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13. – 17. Juni 2016 – Gefälschte Behördenbriefe über angebliche Beschlagnahme von Wohnraum

Unbekannte verschicken zahlreiche Briefe mit gefälschtem Inhalt an Seniorinnen und Senioren. Die Empfänger_Innen werden in dem Schreiben, das den Briefkopf und das Wappen des „Amtes für Wohnen und Migration“ trägt, dazu aufgefordert, ihren Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Im Wortlaut heißt es:„Wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in München ein akuter Mangel an Wohnraum. Deshalb möchte das Sozialreferat der Landeshauptstadt München Seniorinnen und Senioren, die über eine große Wohnung verfügen, bitten zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit besteht, ein oder mehr Zimmer an Flüchtlinge zu vermieten. Die Landeshauptstadt München übernimmt natürlich die Garantie für die ortsübliche Miete. Die Möglichkeit, über eine Hilfe im Haushalt, zum Einkaufen und anderen Tätigkeiten zu verfügen, sollte auch in Betracht gezogen werden. Wenn Sie dem Sozialreferat freien Wohnraum melden würden, wäre dies ein wertvoller Beitrag zur Entspannung der gegenwärtigen Situation.“ Der Text endet mit der Drohung: „Auf eine eventuelle Beschlagnahme von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit könnte dann somit verzichtet werden.“ Der „Münchner Merkur“ zitiert Münchens Sozialreferentin Brigitte Meier (SPD), die für das Amt für Wohnen und Migration verantwortlich ist: „Dies ist offensichtlich ein weiterer, verabscheuungswürdiger Versuch, Unwahrheiten im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen zu verbreiten, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Das Schreiben ist eine Fälschung und entbehrt jeder Grundlage.“ Die Münchnerinnen und Münchner sollten „solchen dumm-dreisten Lügen keinen Glauben schenken“, so Meier.Bereits im Februar 2016 war ein anderes, ebenfalls gefälschtes Schreiben verschickt worden. Es war mit dem Briefkopf des Kreisverwaltungsreferats versehen. Im angeblichen KVR-Brief hieß es: „Aufgrund der derzeitigen Verhältnisse wegen der kaum zu bewältigenden Flüchtlingsströme werden Sie angehalten, pro mehr 10 Quadratmeter über 35 Quadratmeter Wohnfläche eine Migrationsperson bei sich aufzunehmen.“

Schlagworte: Quelle: merkur-online.de vom 17. Juni 2016. « zurück