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13. August 2015 – Körperlicher Angriff und rassistische Beleidigungen

Ein Mann irakischer Abstammung wird im Gang vor der Tür seiner Wohnung von einem ihm zum Tatzeitpunkt unbekannten Täter verbal und körperlich angegriffen. Dieser beleidigt den Betroffenen als „Arschgesicht“ und fordert: „Verpiss dich in das Land, wo ihr herkommt!“. Das vierjährige Kind ist zum Tatzeitpunkt anwesend und wird Zeuge der Gewalt gegen seinen Vater.

Am 10. September 2015 ereignet sich ein zweiter Vorfall mit dem selben Täter.

Der Täter wird für den ersten Vorfall zu 400€ Schmerzensgeld und zehn Tagen a 15€ Arbeit verurteilt. Das Gericht erwähnt im schriftlichen Urteil keine rassistische Tatmotivation. Im gleichen Gerichtsverfahren wird der Täter für den zweiten Vorfall „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen.

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