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18. September 2017 – Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Das Amtsgericht verurteilt einen 20-Jährigen wegen mehrerer Delikte, darunter auch wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§86a StGB), zu vier Tagen Kurzarrest sowie einem erzieherischen Kurs. Wie die „TZ“ berichtet, habe der Schüler im Dezember 2016 im U-Bahnhof Goetheplatz einen neben ihm stehenden Mann mit „Sieg Heil, du Brillenschlange“ beleidigt. Laut Bericht der Zeitung sei der 20-Jährige in der Vergangenheit bereits u.a. wegen Sachbeschädigung, Beleidigung sowie anderen Verstößen gegen §86a StGB aufgefallen.

Schlagworte: Quelle: a.i.d.a., "TZ" (Printausgabe) vom 19. September 2017 « zurück