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29. September 2018 – SS-Tätowierung

Am Samstag fällt einem Security-Mitarbeiter gegen 12.30 Uhr an einem Eingang zum Festgelände ein 38-jähriger Italiener auf, der am linken Hals das Tattoo eines SS-Totenkopfes offen sichtbar trägt. Erst nachdem er die nach §86a StGB verbotene Tätowierung abdeckt und eine Sicherheitsleistung hinterlegt, darf der Mann das Festgelände verlassen.

Schlagworte: Quelle: a.i.d.a., "Wiesn-Report" des Polizeipräsidiums München vom 30. September 2018 « zurück