Eine Frau irakischer Herkunft berichtet von einem rassistischen Überfall: Zwei Männer dringen in ihre Wohnung ein, zerstören Einrichtungsgegenstände und greifen sie körperlich an. Sie hält sich zu dem Zeitpunkt alleine in der Wohnung auf.
Da die Familie bereits im August Ziel eines rassistischen Angriffs wurde, liegt auch in diesem Fall eine solche Tatmotivation nahe. Einer der Täter hatte damals den Ehemann aus rassistischen Gründen angegriffen.
In einer Gerichtsverhandlung streitet der Täter den zweiten Vorfall ab. Die Geschädigte gibt an, den Täter erkannt zu haben. Aus Mangel an Beweisen wird der Täter in erster Instanz nur wegen des ersten Vorfalls rechtskräftig verurteilt. Das Gericht erwähnt im schriftlichen Urteil keine rassistische Motivation, die Tat wird nicht als rechtsmotiviert eingeordnet.