Eine männliche Person wird von einer ihm unbekannten Gruppe von fünf Männern auf der Tanzfläche eines Lokals am Ostbahnhof zuerst mit den Worten „Scheiß Neger“ rassistisch beleidigt. Darauf folgend schlagen ihm die Männer mehrmals ins Gesicht. Ein Arbeitskollege des Betroffenen ist Zeuge der Tat und erhält, als er seinem Freund helfen möchte, auch einen Schlag. Nur einer der Angreifer wird von den Türstehern vor die Tür gebracht und bis zum Eintreffen der inzwischen informierten Polizei festgehalten. Die restlichen Angreifer können weglaufen. Eine Strafanzeige gegen den Festgehaltenen wird noch vor Ort erstattet.
Der Betroffene erleidet Verletzungen im Gesicht sowie nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen an einer Hand. Die Behörden ordnen die offensichtlich rassistisch motivierte Tat indes als „nicht rechtsmotiviert“ ein. In der Gerichtsverhandlung erhält der Täter wegen Körperverletzung eine Strafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.