Eine Frau kauft gegen 19 Uhr in einem Drogeriegeschäft in Gilching Windeln für ihr Kleinkind ein. Da es draußen dunkel und kalt ist, überbrückt sie die Wartezeit bis ihr Bus eintrifft im Eingangsbereich einer Filiale einer anderen Drogeriekette in der Nähe der Haltestelle. Als ihr Bus einfährt, steigt die Betroffene ein und merkt, dass ihr drei Mitarbeiter*innen der Filiale hinterhergelaufen sind. Diese beschuldigen die Betroffene lautstark, in ihrem Geschäft gestohlen zu haben. Trotz ihrer Beteuerungen, dass sie lediglich eingekauft habe, muss die Frau in der Filiale beweisen, dass die Einkäufe aus einem anderen Geschäft stammen. Auf ihre Forderung hin, sich zu entschuldigen und das Geld für das Busticket zu erstatten, entgegnet ihr die Filialleitung, dass es ein Geschenk sei, dass sie ihre Einkäufe behalten dürfe.
Während die Betroffene auf den nächsten Bus wartet, wird sie vor den anderen Kund*innen weiterhin wie eine Verdächtige behandelt: Filialleitung und zwei weitere Mitarbeiter*innen umkreisen sie regelrecht bis zum Verlassen des Geschäftes.
Die betroffene Frau geht davon aus, dass das Vorgehen der Mitarbeitenden einen rassistischen Hintergrund hat. Für sie hat die Diskriminierung auch körperliche Folgen, sie leidet seitdem etwa an einer Stressallergie. Auch nach einer schriftlichen Nachfrage reagiert das Unternehmen nur mit einer dünnen Entschuldigung ohne die Diskriminierung anzuerkennen und verweigert eine Erstattung der Fahrtkosten der Betroffenen.