Am Samstag fällt einem Security-Mitarbeiter gegen 12.30 Uhr an einem Eingang zum Festgelände ein 38-jähriger Italiener auf, der am linken Hals das Tattoo eines SS-Totenkopfes offen sichtbar trägt. Erst nachdem er die nach §86a StGB verbotene Tätowierung abdeckt und eine Sicherheitsleistung hinterlegt, darf der Mann das Festgelände verlassen.