Ein 57-jähriger Münchner bekommt am Samstagabend gegen 18.00 Uhr am Viktualienmarkt einen polizeilichen Platzverweis erteilt, da er sich nicht an die Bestimmungen des zur Zeit geltenden Infektionsschutzgesetzes hält. Darauf reagiert er mit einem verfassungswidrigen „Ausruf, der in einem Kontext zur NS-Zeit“ steht. Er wird nach §86a StGB angezeigt.