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7. Februar 2022 – Maskenverweigerung und NS-Parolen

Ein 22-Jähriger betritt am Montagmorgen gegen 9.30 Uhr einen Verbrauchermarkt im Bereich der Schwanseestraße ohne den in der Corona-Pandemie vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Daraufhin wird er von mehreren anwesenden Kund*innen und dem Personal aufgefordert, eine Maske aufzusetzen. Weil der Mann weder dieser Aufforderung nachkommt, noch das Geschäft verlässt, rufen die Mitarbeitenden die Polizei. Als der 22-Jährige schließlich doch den Verbrauchermarkt verlässt, äußert er lautstark nationalsozialistische Parolen.

Er wird wegen Hausfriedensbruch, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen des infektionsschutzrechtlichen Verstoßes angezeigt.

Schlagworte: , Quelle: Pressemeldung des Polizeipräsidiums München vom 10. Februar 2022 « zurück