Nun ist Christian Holz vor dem Amtsgericht u. a. wegen Beleidigung angeklagt. Bei der Verhandlung am Mittag wird er von den DF-Aktivist_innen Maria Frank und Christa Schwaller sowie vom bayerischen DF-Landesvorsitzenden Michael Stürzenberger begleitet. Noch bevor der Prozess beginnt, schreit Maria Frank aus dem Publikum heraus den verhandelnden Richter aus vollem Hals an: „Sie Nazirichter“ und „Sie sind eine Nazijustiz!“. Richter Matthias Braumandl ermahnt sie mehrfach, doch Maria Frank macht ungerührt weiter. Selbst als Braumandl ihr schließlich mit Sanktionen droht („Raus, oder ich hol die Wachmeister“) ruft Frank weiter: „Sie sind ein Nazirichter, raus mit Ihnen!“. Um kurz nach 13.00 Uhr führen schließlich drei Justizbedienstete Maria Frank aus dem Saal, draußen nehmen sie die Personalien der aggressiven Rechtspopulistin auf.
Im Sitzungssaal geht es nun um die Taten, die Christian Holz vorgeworfen werden: In fünf Fällen soll er unterschiedliche Menschen zum Teil massiv beleidigt haben, in einem Fall könnte eine tateinheitlich begangene gefährliche Körperverletzung hinzukommen. Die Staatsanwaltschaft hat ihm Anfang Juni 2013 einen Strafbefehl zugestellt. Holz legte dagegen Einspruch ein.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Einzelnen vor, einen antirassistischen Demonstranten wüst beschimpft zu haben. Einen Münchner SPD-Politiker habe er als „Arschloch“ bezeichnet und ihn zudem mit seinem Elektro-Rollstuhl bewusst angefahren. Gegen einen Mann mit Migrationshintergrund sei Holz vor einem REWE-Supermarkt rassistisch ausfallend geworden, dieser habe „als Türke in Deutschland nichts zu suchen“. Der Angeklagte habe zudem bei einer DF-Kundgebung am 29. Dezember 2012 auf dem Rotkreuzplatz einen Journalisten homophob beleidigt. Und schließlich habe Holz die Leiterin der „Fachstelle gegen Rechtsextremismus“ der Landeshauptstadt München im November 2012 in einem Brief u. a. als „hirnverkrüppelt“ bezeichnet.
Christian Holz stellt manche der von ihm beleidigten Opfer als „Lügner“ dar, will diverse Thesen über „die Türken“ absondern und setzt schließlich auch seine homophobe Hetze im Gerichtssaal fort. Auf den von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Vorwurf, den Journalisten mehrfach als „Schwanzlutscher“ beschimpft zu haben, legt Holz los: „Der ist doch stockschwul“ und „der steht doch auf Oralsex“.
Die Beweisaufnahme könnte nun mit den draußen wartenden Zeuginnen und Zeugen fortgesetzt werden, doch beim Gericht bestehen nach diesen erneuten Ausfällen von Holz offensichtlich keine Zweifel mehr an den Sachverhalten, wie sie die Staatsanwaltschaft angeklagt hat. Richter Braumandl weist auf die Mindeststrafe für gefährliche Körperverletzung hin (drei Monate Freiheitsstrafe) und versucht, den Angeklagten zur Rücknahme seines Einspruchs bewegen.
Christian Holz bespricht sich daraufhin mit seinem Rechtsanwalt Sascha Giller (Jena) und Michael Stürzenberger. Er nimmt schließlich seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, die Strafe aus dem Strafbefehl (dem Vernehmen nach soll es sich um eine Summe von 180 Tagessätzen à 10 Euro handeln) ist damit rechtskräftig (AZ: 852 Cs 111 Js 204601/12).