Ein Steuerberater äußert sich während eines direkten Gesprächs mit einer jüdischen Kundin mehrfach antisemitisch. Als die Kundin dem Mann vom Studiengang ihrer Tochter erzählt, welcher u.a. den Bereich „Holocaust Studies“ umfasst, entgegnet der Steuerberater: „Wenn ich das Wort ‚Holocaust‘ schon höre, dann finde ich das zum Kotzen!“. Auf die Nachfrage der Kundin behauptet der Berater, dass der Begriff „von den Juden erfunden“ worden wäre. Daraufhin widerspricht die Frau, erläutert den wortgeschichtlichen und historischen Ursprung und erwähnt, dass Jüdinnen und Juden jedoch häufig eher den Begriff „Shoa“ verwenden würden. Der Steuerberater zweifelt diese Tatsache an und antwortet auf die Nachfrage der betroffenen Kundin, welchen Begriff er selbst denn bevorzugen würde, mit „Endlösung der Judenfrage“. Daraufhin beendet die Frau das Gespräch sofort und verlässt das Büro. Dabei fragt der Mann noch dreist: „Habe ich Sie jetzt verärgert?“.
Der Mann hatte sich bei vergangenen Treffen schon mehrfach auch negativ über Geflüchtete geäußert und wusste ebenso vom jüdischen Hintergrund der Kundin. Die Frau wendet sich schließlich an den Steuerverein, der um eine schriftliche Schilderung des Vorfalls bittet, auch um rechtliche Schritte gegen den Steuerberater prüfen zu können. Die Betroffene bekommt sofort eine neue Beraterin zugeteilt, die ihr gegenüber deutlich macht, dass der Vorfall für den sich antisemitisch äußernden Berater Konsequenzen haben werde. Die Frau fühlt sich vom Verein in ihrem Anliegen sehr ernst genommen.