Eine Frau benötigt aufgrund akuter chronischer Rückenschmerzen einen Termin in der Schmerzklinik des Klinikums Schwabing. Bei der telefonischen Terminanbahnung wird erwähnt, dass sie im Zuge der Behandlung von einer weiteren Person begleitet werden möchte, die ihr bei eventuellen sprachlichen Schwierigkeiten helfen soll.
Eine Mitarbeiterin des Klinikums sagt daraufhin, dass sie keinen Termin erhalte. Auch weitere Nachfragen und der Vorschlag, eine*n professionellen Übersetzer*in hinzuzuziehen ändern nichts an dieser Absage.
Ein Testing mit anderen Anrufer*innen bringt ähnliche Ergebnisse: Patient*innen, die Unterstützung durch Dritte beim sprachlichen Verständnis benötigen, erhalten offenbar keine Termine für die Behandlung in der Schmerzklinik. Die Betroffene setzt sich gegen die Diskriminierung zur Wehr: Sie schreibt Beschwerden und informiert durch die Presse auch die Öffentlichkeit über ihren Fall. Die Klinik beharrt jedoch auf ihrer Position.