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17. August 2022 – Rassistische Polizeigewalt am Riemer See

Eine Betroffene besucht gemeinsam mit Freund*innen am Mittwochnachmittag den Riemer See und wird Zeugin eines Polizeieinsatzes, den sie wie folgt schildert: Rund sechs Beamt*innen rufen eine Gruppe von jugendlichen People of Colour aus dem Wasser und unterziehen sie einer Personenkontrolle. Die Betroffene befragt Umstehende nach dem Grund der Kontrolle, doch niemand kann hierzu Angaben machen. Die Gruppe habe sich bis dahin unauffällig verhalten.

Daraufhin spricht sie die Beamt*innen gemeinsam mit einer Bekannten an und wird barsch abgewiesen. Dabei hört sie, wie ein Polizist mit den Kontrollierten diskutiert und sie als „Affen“ beleidigt. Als die Betroffene darauf hinweist, dass es sich um ein rassistisches Schimpfwort handele, entgegnet ein Beamter: „Oh, jetzt kommt wieder die Rassismuskeule.“ Ein Polizist fordert die Betroffene auf, sich zu entfernen. Ihren Angaben zufolge wird sie daraufhin nach wenigen Sekunden von einem Beamten ohne Vorwarnung am Oberarm gepackt und gewaltsam mit beiden Händen mehrere Meter über eine Wiese geschleift. Obwohl sie selbst aufschreit und Umstehende protestieren, wird sie weitergeschleift. Die Betroffene zieht sich dadurch eine schmerzhafte Prellung zu. Der Polizist besteht anschließend darauf, ihre Daten aufzunehmen und redet auf sie ein, bis sie ihren Ausweis vorzeigt. Die rassistische Beschimpfung leugnen die Beamten.

Anschließend wendet sich ein weiterer Polizist an die Betroffene, den sie für den Einsatzleiter hält. Er bezeichnet den Einsatz und das Vorgehen gegen sie als verhältnismäßig und spricht ihr ihre Wahrnehmung eines aggressiven und rassistisch motivierten Agierens der Polizei ab. Viele Jugendliche, die er laut der Betroffenen als „dieses Klientel“ bezeichnet, würden am Riemer See Probleme machen, was er als Rechtfertigungsgrund für diese Art der Maßnahme nannte.. Sie fühlt sich von ihm unter Druck gesetzt, keine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Beamten zu stellen, der gegen sie vorging. Zwei weitere Polizist*innen – die Betroffene vermutete, dass sie dem Kriminalpolizeilichen Dauerdienst angehören – sagen ihr, dass eine Anzeige gegen den Beamten nicht möglich sei, weil sie an ihrem Arm keine Spuren der Tat sähen. Auch sie bezeichnen das Verhalten ihres Kollegen als angemessen.

 

Quelle: BEFORE « zurück