Ein Betroffener berichtet davon, dass er an der Tür eines Clubs in der Arnulfstraße wiederholt aus augenscheinlich rassistischen Gründen abgewiesen wurde.
Eine Frau wird in einem Drogeriegeschäft in Gilching zu Unrecht des Diebstahls bezichtigt. Die Betroffene geht von einem rassistischen Hintergrund der Diskriminierung aus.
Nach zwei Verhandlungstagen verurteilt das Amtsgericht München zwei 23-jährige Frauen wegen Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten bzw. zu einer Geldstrafe von 900 Euro.
Quelle: a.i.d.a., "Abendzeitung" (München, Printversion) vom 17. Januar 2013» weiterlesen