Rund um die Bundestagswahl am Sonntag kommt es an verschiedenen Standorten in der ganzen Stadt zu einer richtiggehenden Kampagne vor allem antisemitischer, z. T. auch rassistischer Schmierereien auf Wahlplakaten.
Das Amtsgericht verurteilt einen 20-Jährigen wegen mehrerer Delikte, darunter auch wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (§86a StGB).
Quelle: a.i.d.a., "TZ" (Printausgabe) vom 19. September 2017» weiterlesen