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November 2020 – Als rassistisch motiviert eingeordnete Polizeikontrolle

Eine Person of Color deutsch-brasilianischer Herkunft ist in Forstenried auf dem Weg zum Einkaufen, als er von zwei Polizeibeamten in Zivil kontrolliert wird. Der junge Mann hat seinen Ausweis nicht dabei, das nun folgende Geschehen beschreibt er wie folgt: um sich namentlich auszuweisen, zeigt er den Beamten seine EC-Karte und bietet ihnen an, sie auf die nahegelegene Polizeiwache zu begleiten oder seinen Personalausweis aus seiner Wohnung zu holen. Die Beamten lehnen dies ab und bestehen darauf, ihn auf der Straße zu durchsuchen. Als er sich dagegen ausspricht, droht ihm einer der Polizisten und warnt ihn, keinen Widerstand zu leisten. Sein Kollege packt den Betroffenen am Handgelenk und beginnt ihn zu durchsuchen. Der Betroffene legt seine Hand auf die des Polizisten und sperrt sich dagegen, von den Beamten zu Boden gedrückt zu werden. Passant*innen beobachten den Vorgang und protestieren gegen das Vorgehen der Polizisten. Ein dritter Beamter greift ein und stößt den Betroffenen vor die Brust. Der Betroffene versucht. sich loszureißen. Der Polizist packt ihn am Nacken und schleudert ihn zu Boden. Die drei Beamten setzen sich auf den Betroffenen, einer kniet sich auf dessen Ohr. Die Polizisten legen dem Betroffenen Handschellen an und bringen ihn auf die Polizeiwache.

Der Betroffene wird in der Folge des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ angeklagt. Er selbst erstattete wegen des Vorgehens der Polizei Anzeige und reichte eine Beschwerde bei der Polizei ein. Ein falsches Verhalten der Polizei wird in der Antwort auf die Beschwerde nicht anerkannt. Die Anzeige gegen die Beamten wird eingestellt. Zeug*innen der Tat melden sich auch nach einem öffentlichen Aushang nicht. In der Gerichtsverhandlung gegen den Betroffenen legt er seine Perspektive auf den Fall dar und schildert das in seinen Augen unangemessene Vorgehen der Beamten gegen ihn. Für ihn reiht sich dieser Vorfall in eine Liste von negativen Erfahrungen mit Polizist*innen bei Kontrollen gegen ihn ein. Der Betroffene wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

 

Quelle: BEFORE « zurück